Pharmazeutische Dienstleistungen

Seit einiger Zeit haben Patient*innen Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten zusätzlich verbessern. Diese pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie. Die Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen erfolgt über die gesetzlichen Krankenkassen.

 

Bluthochdruck - Standardisierte Risikoerfassung

Patient*innen mit durch den Arzt diagnostiziertem Bluthochdruck erhalten mit dieser Dienstleistung ein Angebot, den Erfolg ihrer medikamentösen Blutdruckeinstellung standardisiert in der Apotheke einmal alle 12 Monate und ggf. bei Änderung der medikamentösen, blutdrucksenkenden Therapie ab 2 Wochen nach Einlösung einer Neuverordnung kontrollieren zu lassen. Ziel ist unter anderem eine frühzeitige Erkennung von Patient*innen, deren Blutdruck nicht gut kontrolliert ist, um ggf. durch frühzeitige Anpassung der blutdrucksenkenden Therapie durch den Arzt/die Ärztin bluthochdruckbedingte Folgeschäden langfristig zu vermeiden.

Wir führen in der Apotheke nach einer 5-minütigen Ruhepause im Sitzen drei Messungen im Abstand von ein bis zwei Minuten durch. Aus dem Mittelwert der zweiten und dritten Blutdruckmessung leiten sich die Ergebnisse und die damit von uns gegebenen Empfehlungen ab. Bei unauffälligen Werten werden lediglich regelmäßige Selbstkontrollen empfohlen und bei auffällig erhöhten Werten werden Patient*innen zur Abklärung an Ihre Ärztin/Ihren Arzt verwiesen. Die altersabhängigen Empfehlungen wurden gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie e. V. (DGK) festgelegt.

Inhalativa - Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik

Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren erhalten mit dieser Dienstleistung das Angebot, bei Neuverordnung von inhalativen Arzneimitteln bzw. bei jedem Geräte-Wechsel ihre Inhalationstechnik nach einem standardisierten Prozess in der Apotheke zu üben. Sie haben zudem Anspruch, dies alle 12 Monate zu wiederholen, wenn sie in den letzten 12 Monaten keine Schulung in einer Arztpraxis oder anderen Apotheke erhalten haben und nicht im DMP Asthma/COPD eingeschrieben sind. Ziel ist, die Qualität der Arzneimittelanwendung von Inhalativa zu verbessern und die Therapietreue sowie die Effektivität der verordneten Therapie zu optimieren.

Bei uns in der Apotheke erfolgt die Einweisung in die korrekte Inhalationstechnik unter Verwendung eines Demo-Geräts bzw. Placebos des konkret abzugebenen Devices (d.h. gemäß ärztlicher Verordnung bzw. nach Rabattvertrag). Wir überprüfen die korrekte Anwendung durch die/den Patient*in und dokumentieren diese. Im Anschluss werden Anwendungsfehler besprochen, ggf. korrekte Anwendung erneut geübt und zusätzliche Tipps zur Reiningung und Aufbewahrung besprochen.

Polymedikation - Erweiterte Medikationsberatung

Patient*innen mit Polymedikation (=5 oder mehr verordnete Arzneimittel/ Inhalativa zu dauerhaften Einnahme) erhalten mit dieser Dienstleistung alle 12 Monate, oder bei erheblicher Umstellung, eine pharmazeutische Prüfung Ihrer Gesamtmedikation einschließlich der Medikamente, die ggf. noch zusätzlich bei Bedarf/ohne ärztlichen Rat eingenommen werden. Dies beinhaltet zum Beispiel Prüfungen auf Doppelmedikation, Wechselwirkungen zwischen den Medikamenten, Anwendungsprobleme und Therapietreue.

Dafür werden in einem persönlichen Gespräch die gesamte Medikamente der/des Patient*in, die von zu Hause mitgebracht werden, erfasst. Berücksichtigt werden zudem auch Daten aus der Apotheke (sofern bei uns ein Kundenkonto vorliegt) und von mitgebrachten Medikationsplänen und Arztberichten, soweit vorhanden. Für potenziell klinisch relevante arzneimittelbezogene Probleme werden Lösungen erarbeitet. Die/Der Patient*in erhält in einem Abschlussgespräch einen aktuellen Medikationsplan. Der/Die hauptverordnende Arzt/Ärztin erhält bei Einverständnis der/des Patient*in den aktualisierten Medikationsplan und einen Bericht.

Langfassung der Vereinbarung zwischen Apotheke und Versicherten

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